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OC Creatives GbR Claudius Birk, Oliver Schmidt
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Claudius Birk, Oliver Schmidt
Adresse: Rebenweg 5 88079 Kressbronn am Bodensee
Kontakt: E-Mail: info@occreatives.de Internet: www.occreatives.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE322344850
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1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
OC Creatives GbR Claudius Birk und Oliver Schmidt Rebenweg 5 88079 Kressbronn am Bodensee E-Mail: info@occreatives.de
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
2. Datenschutzbeauftragter
Wir sind gesetzlich nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet und haben keinen benannt. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die oben genannte verantwortliche Stelle.
3. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf:
unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
4. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
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5. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Ihnen steht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Für uns zuständig ist:
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10. YouTube (erweiterter Datenschutzmodus)
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11. Vimeo
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13. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig. Durch die Weiterentwicklung unserer Website oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, sie anzupassen.
Stand: 07.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche von OC Creatives (nachfolgend „OC Creatives") angenommenen Aufträge. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung.
1.2  Die AGB gelten als anerkannt mit der Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Lieferung des bestellten Werkes. Sie gelten zugleich für alle zukünftigen Geschäfte zwischen OC Creatives und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
1.3  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OC Creatives hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn OC Creatives in Kenntnis der Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4  Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. OC Creatives nimmt Aufträge grundsätzlich in Textform (z. B. E-Mail) entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in Textform nachzureichen. Unterbleibt dies auf Wunsch des Auftraggebers oder aus anderen von OC Creatives nicht zu vertretenden Gründen, gehen Folgen aus Übermittlungsfehlern zu Lasten des Auftraggebers.
1.5  Die AGB gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von OC Creatives erbracht werden.
1.6  Der Auftraggeber übernimmt die Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien und stellt OC Creatives insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
2. Kosten
2.1  Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für OC Creatives verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
2.2  Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Herstellungspreis von mehr als EUR 10.000,00 (zzgl. USt.) ist OC Creatives berechtigt, einen angemessenen Vorschuss von bis zu 50 % der Auftragssumme zu fordern.
2.3  Hat OC Creatives im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10 % als vertragsgemäß. Zeichnet sich eine darüber hinausgehende Überschreitung ab, weist OC Creatives den Auftraggeber unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens in Textform darauf hin. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang des Hinweises in Textform widerspricht; OC Creatives weist im Hinweis gesondert auf die Bedeutung des Schweigens hin. Versäumt OC Creatives einen Hinweis auf Zusatzkosten, die auf Änderungswünsche des Auftraggebers zurückgehen, dürfen dem Auftraggeber nur 75 % der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
2.4  Mit dem Herstellungsgesamtpreis werden nur die im Kostenvoranschlag vereinbarten Leistungen vergütet. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, insbesondere Nebenleistungen und Auslagen, kann OC Creatives gesondert berechnen.
2.5  Tritt der Auftraggeber aus von OC Creatives nicht zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, trägt er alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten sowie den bis dahin angefallenen Bearbeitungsaufwand.
2.6  Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus anfallende Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von OC Creatives zurückzuführen sind.
2.7  Verschiebt der Auftraggeber einen Drehtermin später als zehn Tage vor dem vereinbarten Termin, hat OC Creatives Anspruch auf Ersatz der durch die Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
2.8  Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt maximal neun Stunden. Ein Drehtag gilt als ganzer Arbeitstag, sobald vier Stunden überschritten werden; ein Aufwand von weniger als vier Stunden wird als halber Drehtag berechnet. Vorbereitungs-, Fahrt- und Nachbereitungszeit werden als Arbeitszeit kalkuliert und berechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1  Herstellungspreise werden für jedes Projekt in einem Kostenvoranschlag festgelegt. Verlangt der Auftraggeber keinen Kostenvoranschlag, gelten die jeweils aktuellen Preise von OC Creatives.
3.2  Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Satzes.
3.3  Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Reisekosten und Spesen, Verpackung, Versand) trägt grundsätzlich der Auftraggeber, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Kostenvoranschlag kalkuliert wurden.
3.4  Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3.5  Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Haftung und Mängel
4.1  OC Creatives haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von OC Creatives, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und im Umfang einer übernommenen Garantie.
4.2  Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung von OC Creatives auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet OC Creatives nicht.
4.3  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.4  Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes, in Textform anzuzeigen. Rein inhaltliche oder gestalterische Gesichtspunkte, die auf Weisungen des Auftraggebers beruhen, stellen keinen Mangel dar.
4.5  Bei einem berechtigt gerügten Mangel hat OC Creatives zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatzansprüche bestehen im Rahmen der vorstehenden Ziffern 4.1 bis 4.3.
5. Filmproduktion
5.1  Die Herstellung des Films erfolgt auf Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Moodfilms und/oder des in Textform festgehaltenen Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Mit Annahme eines Auftrags in Textform bzw. nach einer bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.
5.2  OC Creatives stellt den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch/Konzept in einer Qualität her, die dem durch das Showreel erwiesenen Qualitätsstandard ihres Betriebes entspricht.
5.3  OC Creatives trägt die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen befolgt wurden.
5.4  Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials, stellt er dieses in einem gebräuchlichen, verwertbaren Format und rechtzeitig vor Beginn des vereinbarten Drehtermins zur Verfügung. Muss überlassenes Material aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten.
5.5  Der Auftraggeber versichert, über die zur Bearbeitung erforderlichen Rechte am überlassenen Produktionsmaterial zu verfügen, und überträgt diese im erforderlichen Umfang an OC Creatives.
5.6  OC Creatives haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassener Datenträger nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen auf überlassenen Datenträgern übernimmt OC Creatives keine Haftung; die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
5.7  Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, garantiert er, dass es sich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.
5.8  Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, übernimmt OC Creatives hierfür keine Haftung.
5.9  Bis zur Abnahme des Films trägt OC Creatives die Gefahr für Verlust und Beschädigung des Werkes. Mit der Ablieferung des fertigen Werkes bzw. mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, auch wenn der Film bei OC Creatives oder einem von ihr beauftragten Archiv gelagert wird.
6. Abnahme
6.1  OC Creatives übergibt den Film unmittelbar nach Fertigstellung, in der Regel per Download-Link. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Film innerhalb von zehn Tagen zu prüfen und die Abnahme in Textform zu erklären oder etwaige Mängel in Textform konkret zu rügen. Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch rügt er konkrete Mängel, gilt der Film als abgenommen; hierauf weist OC Creatives bei Übergabe gesondert hin.
6.2  Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der getroffenen Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Er ist auch dann zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film von den Absprachen abweicht, diese Abweichungen jedoch auf seinen Wunsch eingearbeitet wurden. Beanstandungen, die allein den Geschmack betreffen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.3  Reklamationen sind innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung des Films in Textform darzulegen. Ziffer 4.4 bleibt unberührt.
7. Lieferfrist
7.1  OC Creatives bemüht sich um bestmögliche Einhaltung mitgeteilter Lieferzeiten oder Termine. Diese sind nicht rechtlich bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in Textform als verbindliche Fixtermine vereinbart und als solche bezeichnet. Zeitangaben in der Auftragsbestätigung stellen für sich genommen keine solche Vereinbarung dar.
7.2  Erkennt OC Creatives, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, unterrichtet sie den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.
7.3  Kommt es zu Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen (z. B. nicht rechtzeitige Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch ihm zuzurechnende Dritte), verlängert sich der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne der Verzögerung bzw. Unterbrechung, sofern die Fertigstellung in dieser Zeit bei vernünftigem wirtschaftlichem Maßstab möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf aus Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als sechs Monate, ist OC Creatives zum Rücktritt berechtigt; bis dahin angefallene Aufwände trägt der Auftraggeber.
7.4  Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die OC Creatives trotz gebotener Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
8. Verschwiegenheit
8.1  OC Creatives und der Auftraggeber sind wechselseitig verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus fort.
9. Künstlersozialkasse
9.1  Die von OC Creatives berechneten Honorare können ganz oder teilweise der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten sein kann. Diese Abgabe darf nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
10. Nutzungsrechte
10.1  OC Creatives räumt dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, das fertige Werk für den vertraglich vereinbarten Einsatzzweck zu nutzen. Alle weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei OC Creatives. Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei OC Creatives.
10.2  Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte oder eine über den vereinbarten Einsatzzweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von OC Creatives in Textform. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht schuldhaft, ist OC Creatives berechtigt, eine im Einzelfall angemessene Vertragsstrafe zu verlangen; die Höhe wird im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt und werden auf eine verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
10.3  Der Auftraggeber stellt bei jeder Nutzung sicher, dass OC Creatives bzw. von OC Creatives benannte Dritte als Urheber genannt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Art und Umfang der Nennung richten sich mangels besonderer Absprache nach den branchenüblichen Gepflogenheiten.
10.4  Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und Zwischenprodukten sowie an in Textform festgelegten Absprachen, Konzepten und Drehbüchern verbleibt bei OC Creatives.
10.5  OC Creatives versichert, über die zur Vertragserfüllung erforderlichen Verwertungsrechte an den von ihr erstellten Konzepten/Drehbüchern zu verfügen, insbesondere über die notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte. Eine Freiheit von Schutzrechten Dritter garantiert OC Creatives nicht, soweit sie im Einzelfall wegen begründeter Zweifel hierauf hingewiesen hat, sowie nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Auftraggeber erbracht oder geliefert hat.
10.6  OC Creatives erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unentgeltliche Recht, die erstellten Filminhalte für eigene Zwecke zu nutzen (z. B. für Präsentationen, Messen, Firmenveranstaltungen oder das eigene Werbeangebot). Enthält der Film vertrauliche Inhalte des Auftraggebers, bedarf diese Nutzung dessen vorheriger Zustimmung.
10.7  Bearbeitungen oder Änderungen des Werkes lässt der Auftraggeber durch OC Creatives vornehmen, es sei denn, dies ist ihm aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
10.8  Für Rechtsverletzungen, die aus der Veröffentlichung von Film- oder Bildmaterial oder dessen Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text entstehen – insbesondere Verletzungen von Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- oder Eigentumsrechten sowie Eingriffe in die Privatsphäre –, ist allein der Auftraggeber verantwortlich, soweit sie auf seine Weisungen oder Inhalte zurückgehen. Er stellt OC Creatives insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
10.9  Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) sowie das Restmaterial bei OC Creatives.
11. Schlussbestimmungen
11.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz von OC Creatives. OC Creatives ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
11.3  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen (§ 305b BGB) haben Vorrang.
11.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
nung der verantwortlichen Stelle
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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
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Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter des Webanalysedienstes ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
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IP-Anonymisierung
Wir setzen Google Analytics in Verbindung mit der Funktion IP-Anonymisierung ein. Sie gewährleistet, dass Google Ihre IP-Adresse innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA kürzt. Es kann Ausnahmefälle geben, in denen Google die volle IP-Adresse an einen Server in den USA überträgt und dort kürzt. In unserem Auftrag wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über Websiteaktivitäten zu erstellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber uns zu erbringen. Es findet keine Zusammenführung der von Google Analytics übermittelten IP-Adresse mit anderen Daten von Google statt.
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Auftragsverarbeitung
Zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben haben wir mit Google einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Demografische Merkmale bei Google Analytics
Unsere Website verwendet die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Mit ihr lassen sich Berichte erstellen, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Eine Zuordnung der Daten zu einer bestimmten Person ist nicht möglich. Sie können diese Funktion jederzeit deaktivieren. Dies ist über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto möglich oder indem Sie die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics, wie im Punkt “Widerspruch gegen die Datenerfassung” erläutert, generell untersagen.

Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de 
AGB
1.1 Allen von uns angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.

1.2 Abweichende Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen und ausschließlich schriftlich unterschriebener Zustimmung.

1.3 Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. OC Creatives nimmt Aufträge/ Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlichen Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von OC Creatives erbracht werden.

1.5 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen OC Creatives und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn OC Creatives die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn OC Creatives mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

1.6 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt OC Creatives von Ansprüchen Dritter frei.
2. KOSTEN
2.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für OC Creatives verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.

2.2 Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Herstellunsgpreis von mehr als EUR 10.000,00 (exkl. MWSt.) ist OC Creatives berechtigt, einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 50% der Auftragssumme zu fordern.

2.3 Hat OC Creatives im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird OC Creatives den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. OC Creatives ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch OC Creatives widerspricht. Im Falle, dass OC Creatives das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

2.4 Mit dem Herstellungsgesamtpreis werden nur die Leistungen vergütet, die durch den Kostenvoranschlag vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, kann OC Creatives gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

2.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch OC Creatives vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

2.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von OC Creatives zurückzuführen sind.

2.7 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat OC Creatives Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten. 

2.8 Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 9 Stunden. Drehtage gelten als ganzer Arbeitstag, sobald 4 Stunden überschritten werden, Arbeitsaufwand der weniger als 4 Stunden beträgt, wird als halber Drehtag berechnet. Vorbereitungs- , Fahrt- und Nachbereitungszeit werden als Arbeitszeit kalkuliert und berechnet.
3. PREISE
3.1 Herstellungspreise werden für jedes Projekt in einem Kostenvoranschlag festgelegt. Wird vom Auftraggeber kein Kostenvoranschlag verlangt, gelten automatisch die aktuellen Preise von OC Creatives.

3.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

3.3 Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Reisekosten und Spesen, Verpackung, Versand etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn diese nicht direkt im Kostenvoranschlag kalkuliert wurden.
4. HAFTUNG
4.1 OC Creatives haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

4.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

4.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangeln besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn OC Creatives hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

5. FILMPRODUKTION
5.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des von Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/ Storyboard, Moodfilms und/ oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

5.2 OC Creatives wird den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch/Konzept in einer Qualität herstellen, die dem durch des Showreels erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.

5.3 OC Creatives trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.

5.4 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch OC Creatives aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

5.5 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an OC Creatives überträgt.

5.6 OC Creatives haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassener Datenträger, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen auf überlassenen Datenträgern übernimmt OC Creatives keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.

5.7 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

5.8 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt OC Creatives hierfür keine Haftung.

5.9 Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei OC Creatives.

5.10 Mit der Ablieferung des fertigen Werkes geht das Risiko für Verlust an den Auftraggeber über, auch wenn der Film bei OC Creatives oder bei einem von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.

6. ABNAHME
6.1 OC Creatives übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung mit einem Download Link. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.

6.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen ach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
7. LIEFERFRIST
7.1 OC Creatives bemüht sich stets um bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, außer diese wurden schriftlich so vereinbart und ausschließlich als solche deklariert. In der Auftragsbestätigung aufgeführte zeitliche Benennungen stellen keine ausreichende Deklarierung dar.

7.2 Erkennt OC Creatives, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

7.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist OC Creatives berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

7.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die OC Creatives trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

8. VERSCHWIEGENHEIT
OC Creatives und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
9. KÜNSTLERSOZIALKASSE
Die von OC Creatives berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer  OC Creatives als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

10. RECHTE
10.1 OC Creatives räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das fertige Werk für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei OC Creatives. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei OC Creatives.

10.2 Nur mit ausschließlich schriftlich, vertraglich geregelter Zustimmung von OC Creatives dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber OC Creatives eine Vertragsstrafe in Höhe von 300% der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gilt das Angebot von OC Creatives, das gegenüber dem Auftraggeber abgegeben wurde.

10.3 Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber OC Creatives bzw. von OC Creatives bezeichnete Dritte genannt werden. Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen.

10.4. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/ Konzepten / Drehbüchern verbleibt bei OC Creatives.

10.5. OC Creatives versichert über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher zu verfügen, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden. OC Creatives garantiert nicht, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, wenn OC Creatives im Einzelfall wegen begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat.

10.6. OC Creatives erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) zeitlich und räumlich unentgeltlich nutzen zu dürfen.

10.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von OC Creatives genehmigten Änderungen durch OC Creatives selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.

10.8 Für jede aus der Veröffentlichung von Filmmaterial, Bildmaterial und/oder ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt OC Creatives von allen gegenüber dem Produzenten geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.

10.9 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) und ebenso das Restmaterial bei OC Creatives.
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